Schufa Eintrag

Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, speichert aktuell 462 Millionen Daten von 66 Millionen Bürgern. Zu 90 % der gespeicherten Personen sollen ausschließlich positive Eintragungsmerkmale vorliegen. Dies zeige, dass diese Personen wirtschafltich aktiv und in ihren Handlungen zuverlässig sind. Zu den 4500 Vertragspartnern der Schufa gehören Banken, Sparkassen, Leasinggesellschaften, Versandhandelsanbieter, Stromversorger, Telekommunikationsgesellschaften und Inkassobetriebe.

Die Vertragspartner der Schufa übermitteln der Schufa Informationen aus geschäftlichen Aktivitäten mit ihren Kunden. Ein Schufa Eintrag kann positiver, neutraler oder auch negativer Art sein. Gespeichert werden zunächst die Personendaten, also Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere und aktuelle Adressen. Gemeldet werden Informationen über die Aufnahme und ordnungsgemäße Abwicklung von Kreditverträgen mit Betrag und Laufzeit, sowie deren vorzeitige Erledigung. Als Schufa Eintrag findet sich die Eröffnung eines Girokontos und die Ausgabe von Kreditkarten, ebenso die Einrichtung von Telekommunikations- und Versandhandelskonten bei Kauf auf Rechnung oder mit Zahlungsziel. Die Schufa speichert Anfragen von Partnerunternehmen über die Bonität der gespeicherten Person, sie löscht diese nach 12 Monaten und gibt sie in Auskünften an Vertragspartner (zum Beispiel Kreditanfrage einer Bank) aber nur bis zu 10 Tagen weiter.

Negativer Schufa Eintrag

Gibt es Vertragsstörungen, meldet der Partner eine rückständige Forderung aus einem Kreditvertrag nach Inverzugsetzung des Schuldners, er meldet den Gesamtsaldo nach der Fälligstellung der gesamten Forderung infolge der Vertragskündigung als auch den Saldo nach einer gerichtlichen Entscheidung (Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, Urteilstitel). Bis zur Erledigung wird der Saldo in Bezug auf den Schufa Eintrag regelmäßig aktualisiert.

Ein Erledigungsvermerk verbietet sich auch nach dem Ausgleich des Schuldbetrages, wenn ein Giro- oder Kreditkartenkonto mißbräuchlich verwendet wurde. Aus öffentlichen Verzeichnissen werden die eidesstattliche Versicherung, der Haftbefehl zur Abgabe einer solchen, die Eröffnung eines Verbraucher-/Insolvenzverfahrens, sowie die Abweisung und Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse gespeichert.

Die Daten werden nach bestimmten Fristen gelöscht. Kredite sind 3 Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung nicht mehr ersichtlich. Eidesstattliche Versicherung und Haftbefehl werden nach 3 Jahren gelöscht bzw. sofort wenn ihre Erledigung nachgewiesen wird. Verbraucher können gebührenfrei Einsicht in ihre Schufakte nehmen und erhalten gegen eine Gebühr eine schriftliche Dokumentation.